Babysitter-Vermittlung

Du sehnst dich nach Me-time, hast eine Verabredung oder einen wichtigen Termin und brauchst eine Betreuungsperson für dein/e Kind/er (ab 3 Monaten) in Erlinsbach AG oder SO?

Dann melde dich bei uns.
Wir vermitteln dir sorgfältig ausgesuchte Erlinsbacher Jugendliche (ab 13 Jahren). Alle Jugendliche haben den SRK Babysitter-Kurs absolviert und bestanden.

Melden Dich gerne bei Elisabeth Züger

Tel: +41 79 711 70 49
E-Mail: 

Download: Flyer


 

Wissenswertes zur Babysittervermittlung

Für Eltern des/r Babysitter/-in

 

Ausbildung 

 

Der/die Babysitter/in muss als erstes den 2-tägigen Kurs des Schweizerischen Roten Kreuzes SRK besuchen. Dieser wird alle 2 Jahre vom Elternverein angeboten. Er vermittelt Kenntnisse in der Grundpflege von Kleinkindern, in der Beschäftigung mit den Kindern tagsüber und in der Schlafüberwachung.

Kompetenzen 

Wickeln, Baden, Zubereiten von Mahlzeiten (nach Anweisung), Flasche geben, Spielen, Überwachen der Tätigkeiten und des Schlafes des zu betreuenden Kindes. Der Babysitter steht dem Kind ganz zur Verfügung.

Versicherung

Der Elternverein übernimmt keine Kosten für Personen- und Sachschäden, die bei der Ausübung des Babysittens entstehen. Der Versicherungsschutz ist Sache der Eltern resp. der Babysitter oder deren gesetzlichen Vertreter.

 

Für den/die Babysitter/in

 

Aufgaben

Betreuung und Beschäftigung:
Wickeln, Baden, Zubereitung von Mahlzeiten, Spielen, Beschäftigen und Beaufsichtigen der Kinder.

Regeln

 

Pünktlichkeit:
Der/die Babysitter/in hält sich an die vereinbarten Einsatzzeiten.

Verhinderung oder Verspätung:
Bei Verhinderung oder Verspätung wird die Familie umgehend informiert.

Verhaltensregeln im „fremden“ Zuhause:
Drittpersonen dürfen ohne Einverständnis der Familie weder in die Wohnung noch in den Garten mitgebracht werden. Die Familie und der/die Babysitter/in treffen Absprachen zur Nutzung von TV, Radio, Stereoanlage, Computer, Telefon usw. Ebenso wird geregelt, zu welchen Schubladen, Schränken oder Bücherregalen der/die Babysitter/in Zugriff hat.

Alkohol, Drogen und Rauchen:
Das Trinken von Alkohol, der Konsum von Drogen und das Rauchen sind während des Einsatzes verboten.

Sicherheit der Kinder:
Die Kinder dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben.

Aufräumen:
Alles, was während des Einsatzes benutze wurde, wird wieder aufgeräumt.

Rückmeldung an die Eltern:
Nach der Rückkehr werden die Eltern über alles informiert, was während ihrer Abwesenheit geschehen ist.

Für Eltern, die eine Betreuung für ihr Kind benötigen

 

Vermittlungsgebühr

Fr. 20.00 | Mitglieder: Fr. 10.00

Nützliche Tipps

Gute Einführung:
Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass der/die Babysitter/in gut in die Aufgaben eingeführt wird. Beim ersten Einsatz empfiehlt es sich, in der Nähe zu bleiben.

Notfallkontakt:
Hinterlasst dem/der Babysitter/in mindestens eine Kontaktadresse oder Telefonnummer, unter der ihr im Notfall erreichbar seid – am besten schriftlich.

Dauer der Abwesenheit:
Informiert den/die Babysitter/in über die ungefähre Dauer eurer Abwesenheit.

Informationen zum Kind:
Gebt dem/der Babysitter/in möglichst viele Informationen über die Gewohnheiten, Vorlieben und Bedürfnisse eures Kindes. Legt ausreichend Ersatzwindeln, Kleidung und Wäsche bereit.

Mahlzeiten:
Erklärt dem/der Babysitter/in, wie die Mahlzeiten zubereitet werden sollen und was euer Kind gerne isst.

Spielplätze und Spazierwege:
Zeigt dem/der Babysitter/in die vorhandenen Spielplätze und Spazierwege, damit er/sie sich gut zurechtfindet.

Einsatz bei kleinen oder kranken Kindern:
Vertraut dem/der Babysitter/in keine kranken Kinder oder Säuglinge unter 3 Monaten an.

Wohnungsschlüssel:
Der/die Babysitter/in benötigt während eurer Abwesenheit einen Wohnungsschlüssel.

Wichtig

 

Begleitung am Abend:
Nach einem Einsatz am Abend müssen schulpflichtige Babysitter/innen – auf deren Wunsch – sicher nach Hause begleitet werden.

Elterliche Einwilligung:
Bei schulpflichtigen Babysitter/innen ist die Einwilligung der Eltern Voraussetzung für den Einsatz im Babysitter-Dienst.

Problemlösungen:
Sollten Probleme zwischen Eltern und Babysitter/innen auftreten, empfehlen wir, dass die Beteiligten sich an die Kontaktperson des Elternvereins wenden.

Bezahlung:
Der Lohn für die Babysitter/innen ist am Ende jedes Einsatzes auszuzahlen.

Stundenansätze (Empfehlung)

 

Babysitter

13 Jahre

14 – 15 Jahre

16 Jahre

Tagsüber, bis zu 2 Kindern

Tagsüber, ab 3 Kindern

Übernachtungspauschale ab 22.00 Uhr

Fr. 10.- bis 13.-

Fr. 12.- bis 14.-

Fr. 30.-

Fr. 12.- bis 15.-

Fr. 14.- bis 16.-

Fr. 30.-

Fr. 15.- bis 17.-

Fr. 16.- bis 18.-

Fr. 30.-

Diese Tarife verstehen sich als Empfehlung und können mit gegenseitigem Einverständnis angepasst werden.

Kontaktperson

Elisabeth Züger
Sugenreben 27, 5018 Erlinsbach
Tel: +41 79 711 70 49
E-Mail:

Download: „Wissenswertes zur Babysitter-Vermittlung“