Sackgeld Jobbörse

Die Sackgeld Jobbörse wird durch den Elternverein Erlinsbach angeboten und von der Jugendkommission unterstützt. Wir vermitteln motivierte Jugendliche an Personen, welche einen altersgerechten Job zu vergeben haben.

Kontaktperson: Elisabeth Züger, Tel. 079 711 70 49

E-Mail:

Sinn und Zweck

Wir möchten es ermöglichen, dass Jugendliche ab 13 Jahren einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachgehen können. Dafür erhalten sie ein kleines Entgelt. Es fördert die Motivation und den Einstieg in die Arbeitswelt und verbindet die jungen Menschen mit der älteren Generation.

Unsere Angebote

  • Babysitting
  • Tiersitting
  • Hausbetreuung während Abwesenheit
  • Einkaufsdienst
  • Leichte und ungefährliche Haushaltarbeiten
  • Unterstützung im Garten und auf Bauernhöfen

Vermittlung

Im Normalfall versuchen wir die interessierten Parteien so rasch als möglich zusammenzuführen. Wie viel Zeit dies konkret in Anspruch nimmt, hängt jedoch von vielen Faktoren ab. Sicher ist, dass wir umgehend Kontakt aufnehmen, sobald wir eine geeignete Person gefunden haben.

Schutzbestimmungen für Jugendliche

Für Jugendliche unter 16 Jahren sind folgende Arbeiten verboten:

  • Arbeiten, die mit heftigen Erschütterungen verbunden sind
  • Arbeiten, mit Schweiss- und Schneidbrennern
  • Sortieren von Altmaterialien (Metall, Papier, Karton, schmutzige Wäsche, Haare, Borsten und Felle)
  • Heben, Tragen und Fortbewegen schwerer Lasten
  • Bedienen von Gästen im Gastgewerbe
  • Jede Art von Beschäftigung in Kinos, Zirkussen und Schaustellerbetrieben

Unter 18 Jahren dürfen Jugendliche nicht in Nachtlokalen, Dancings, Discos und Bars zur Bedienung der Gäste herangezogen werden.

Haftung

Die Sackgeld Jobbörse übernimmt keine Haftung für Schäden oder Streitigkeiten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben können. 

Unsere Preise für Jobanbieter:

Vermittlungsgebühr

Mitglieder Elternverein:             Fr. 10.-

Nichtmitglieder Elternverein:    Fr. 20.-

Stundenlohnansätze der Sackgeld Jobbörse

Die untenstehenden Tarife sind lediglich Empfehlungen unsererseits. Das heisst, dass der Stundenlohn individuell angepasst werden kann und mit gegenseitigem Einverständnis erfolgt. Jugendliche, welche als Babysitter tätig sein wollen, müssen im Voraus einen Babysitter-Kurs beim „Schweizerischen Roten Kreuz“ absolvieren.

ARBEITSTÄTIGKEITEN

13 Jahre

14-15 Jahre

16 Jahre

Pauschalen pro Einsatz:

Tiersitting (je nach Aufwand):

Fr. 6.-

Fr. 7.-

Fr. 8.-

Einkaufsdienst (je nach Aufwand):

Fr. 6.-

Fr. 7.-

Fr. 8.-

Hausbetreuung (je nach Aufwand):

Fr. 6.-

Fr. 7.-

Fr. 8.-

Im Stundenlohn:

Garten- und Hofarbeiten:

Fr. 8.- bis 10.-

Fr. 10.- bis 12.-

Fr. 12.- bis 14.-

Haushaltsarbeiten:

Fr. 8.- bis 10.-

Fr. 10.- bis 12.-

Fr. 12.- bis 14.-

Babysitter:

Tagsüber bis 2 Kindern:

Fr. 10.- bis 13.-

Fr. 12.- bis 15.-

Fr. 15.- bis 17.-

Tagsüber, ab 3 Kindern:

Fr. 12.- bis 14.-

Fr. 14.- bis 16.-

Fr. 16.- bis 18.-

Übernachtungspauschale ab 22.00 Uhr

Fr. 30.-

Fr. 30-

Fr. 30.-

Dokumente zum Ausdrucken:

JB Gesetzliche Bestimmungen

Broschüre Sackgeld Jobbörse  

Die Formulare zur Jobausschreibung und zu Jobangebot können in der Broschüre heruntergeladen werden.