Babysitter-Vermittlung

Du willst dir wieder einmal einen „freien“ Abend ohne Kinder gönnen? Du benötigst einen vertrauenswürdigen Babysitter? Wir vermitteln Babysitter (ab 13 Jahren) in Erlinsbach AG & SO für deine Kinder ab 3 Monaten.

Kontakt: Elisabeth Züger, Tel. 079 711 70 49
E-Mail:

Informationen an die Eltern

Die Babysitter haben den 2-tägigen Kurs des Schweizerischen Roten Kreuzes SRK besucht. Diese vermitteln den Babysittern Kenntnisse in der Grundpflege von Kleinkindern, in der Beschäftigung mit den Kindern tagsüber und in der Schlafüberwachung.

Kompetenzen des Babysitters

Wickeln, Baden, Zubereiten von Mahlzeiten (nach Anweisung), Schoppen geben, Spielen, Überwachen der Tätigkeiten und des Schlafes des zu betreuenden Kindes. Der Babysitter steht dem Kind ganz zur Verfügung.

Versicherung

Der Elternverein übernimmt keine Kosten für Personen- und Sachschäden, die bei der Ausübung des Babysittens entstehen. Der Versicherungsschutz ist Sache der Eltern resp. der Babysitter oder deren gesetzlichen Vertreter.

Vermittlungsgebühr

Für Mitglieder des Elternvereins bieten wir den Babysitter-Vermittlungsdienst für Fr. 10.– an. Ansonsten verlangen wir eine Vermittlungsgebühr von Fr. 20.–.

Nützliche Tipps für Eltern

  • Die Eltern sind für eine gute Einführung der Babysitter verantwortlich. Wir empfehlen, beim ersten Einsatz in der Nähe zu sein.
  • Für den Notfall ist dem Babysitter mindestens eine Kontaktadresse zu hinterlassen (Anrufnummer schriftlich geben).
  • Der Babysitter soll über die ungefähre Dauer der Abwesenheit informiert werden.
  • Gibt dem Babysitter möglichst viele und gute Informationen über die Gewohnheiten, Vorlieben und Fähigkeiten des Kindes.
  • Legt genügend Ersatzwindeln, Wäsche und Kleider bereit.
  • Erklärt dem Babysitter die Zubereitung der Mahlzeiten.
  • Zeigt dem Babysitter die vorhandenen Spielplätze und Spazierwege.
  • Vertraut dem Babysitter keine kranken Kinder oder Säuglinge unter 3 Monaten an.
  • Der Babysitter benötigt während der Abwesenheit einen Wohnungsschlüssel.
  • Bitte beachtet die Tarif-Empfehlungen.

Wichtig

  • Nach einem Einsatz am Abend müssen schulpflichtige Babysitter zwingend – auf deren Wunsch – heimbegleitet werden.
  • Bei schulpflichtigen Babysittern ist die Einwilligung der Eltern Voraussetzung für den Einsatz im Babysitter-Dienst.
  • Sollten Probleme zwischen Eltern und Babysitter auftreten, empfehlen wir, dass der Babysitter und/oder die Eltern sich bei der Kontaktperson des Elternvereins melden.
  • Der Lohn für den Babysitter muss am Ende jedes Einsatzes ausbezahlt werden.

Aufgaben des Babysitters

  • Wickeln, Baden, Zubereiten von Mahlzeiten, Spielen, Beschäftigen, Überwachen der zu betreuenden Kindern.
  • Der Babysitter hat sich an die vereinbarten Zeiten zu halten und ist pünktlich.
  • Bei Verhinderung oder Verspätung des Babysitters ist die Familie sofort zu benachrichtigen.
  • Es ist dem Babysitter nicht erlaubt, ohne Einverständnis der Familie Drittpersonen in die Wohnung resp. Garten mitzunehmen.
  • Die Familie und der Babysitter treffen eine Vereinbarung zwecks Benützung von TV, Radio, Stereoanlage, Computer, Telefon usw. Ebenso wird dem Babysitter mitgeteilt, zu welchen Schubladen, Schränken oder Bücherregalen er Zugriff hat.
  • Das Trinken von Alkohol, das Einnehmen von Drogen und Rauchen sind während des Einsatzes verboten.
  • Die zu betreuenden Kindern dürfen nie allein gelassen werden.
  • Der Babysitter räumt auf, was benutzt wurde.
  • Der Babysitter informiert die Eltern nach deren Rückkehr über das Geschehene während ihrer Abwesenheit.

Stundenansätze (Empfehlung)

Babysitter

13 Jahre

14 – 15 Jahre

16 Jahre

Tagsüber, bis zu 2 Kindern

Fr. 10.- bis 13.-

Fr. 12.- bis 15.-

Fr. 15.- bis 17.-

Tagsüber, ab 3 Kindern

Fr. 12.- bis 14.-

Fr. 14.- bis 16.-

Fr. 16.- bis 18.-

Übernachtungspauschale ab 22.00 Uhr

Fr. 30.- Fr. 30.-

Fr. 30.-

Diese Tarife verstehen sich als Empfehlung und können mit gegenseitigem Einverständnis angepasst werden.

Wenn ihr unsere Babysitter-Vermittlung in Anspruch nehmen wollt:

Anmeldeformular Eltern

Gesucht werden Jugendliche, die hüten möchten und den SRK-Babysitter-Kurs besucht haben. Wenn das bei dir der Fall ist, und du noch keine Hütefamilie gefunden hast, dann melde dich hier: 

Anmeldeformular Babysitter 

Diese Information als Broschüre:

Broschüre Babysitter-Vermittlung